Heute wurde im Deutschen Bundestag unter anderem über zwei fraktionsübergreifende Anträge zur Neuregelung bei der Organspende abgestimmt. Dem vorausgegangen ist eine lange gesellschaftliche und politische Debatte.
Wer sich schon einmal mit dem Thema Organspende, sei es hypothetisch oder ganz konkret befasst hat, der weiß um die Tragweite einer solchen Entscheidung: Es geht hierbei um Leben und Tod, um gelebte Solidarität, um das Recht auf die Unversehrtheit des Körpers und um eine persönliche Entscheidung. Es ist daher gut, dass die Abstimmung im Bundestag
zur Gewissensfrage erklärt wurde und über Fraktionsgrenzen hinweg abgestimmt wurde.
Bei meiner Entscheidung haben mich vor allem drei Fragen geleitet:
Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschlossen für den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, kurz Zustimmungslösung, zu stimmen.
Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür,
dass sich mehr Menschen mit der Frage von Organspenden beschäftigen und dazu
eine informierte Entscheidung treffen, die dokumentiert
wird. Für die Dokumentation wird ein Register erstellt. Über die
Ausweisstellen, z.B. bei Beantragung oder Abholung eines neuen
Personalausweises, sollen die Bürgerinnen und Bürger über
Organspenden informiert und aufgeklärt werden. Sie können ihre Erklärung
dann vor Ort abgeben. Die Entscheidung kann dabei jederzeit geändert werden.
Dieser Gesetzentwurf wird die hohe „theoretische“
Spendenbereitschaft – immerhin 84 Prozent der Deutschen unterstützen die
Organspende – in eine tatsächliche Spendenbereitschaft überführen,
indem er ein transparentes und gutes Verfahren etabliert. Er stellt eine
informierte und reflektierte Entscheidung sicher und stärkt die mündige
Position des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.
Katja Mast
Mitglied des Deutschen Bundestages für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis, Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion