Deutscher Bundestag
SPD

Katja Mast zur Besteuerung von Weiterbildung: „Bildungsleistungen müssen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben"

16.09.2019

Katja Mast hat sich zu Berichten geäußert, wonach die Bundesregierung eine höhere Besteuerung von Weiterbildung plane. Sie stellt klar: „Bildungsleistungen müssen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben."

„Alle Bürgerinnen und Bürger müssen Zugang zu Bildung und Teilhabe an lebenslangem Lernen haben. Deswegen unterliegen Bildungsleistungen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Bildung darf niemals vom Geldbeutel abhängen.

Dazu stehe ich. Und ich weiß aus eigener Lebenserfahrung von was ich spreche", so Mast. Die Volkshochschulen in Pforzheim und dem Enzkreis seien „feste Anker der Bildungslandschaft". Was dort geleistet würde, sei „elementar wichtig", so Mast.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete weist darauf hin, dass die Bundesregierung jetzt vorgeschlagen habe, die Umsatzsteuerbefreieung für Bildungsleistungen neu zu regeln. „Die Sorgen der Volkshochschulen

und anderen Bildungsträgern, dass damit flächendeckend Bildungsangebote verteuert würden, sind unbegründet. Die Umsatzsteuerbefreiung soll an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst werden.

Die Steuerbefreiung soll damit nicht eingeengt werden", so Mast.

Diese Haltung werde auch in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs von der SPD Bundestagsfraktion klar vertreten. „Wir werden dafür sorgen, dass die Bedenken, der Bildungsträger zweifelsfrei ausgeräumt werden."