Einkommen
Über die Frage der Angemessenheit der Diäten für Abgeordnete lässt sich trefflich streiten. Viele empfinden die Bezahlung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier als zu hoch. Einigen ist sie zu niedrig. Allen gemeinsam ist jedoch der Wunsch nach Transparenz bei den Abgeordnetenbezügen. Hier finden Sie Informationen über die Entschädigung für Abgeordnete gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes, die ich qua Mandat und Funktion in Anspruch nehme.
- Als Mitglied des Deutschen Bundestages erhalte ich eine Diät in Höhe von 11.227,20 Euro brutto monatlich. Dieser Betrag wird voll versteuert.
- Darüber hinaus erhalte ich für meine Funktion als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 11.227,20 Euro brutto monatlich. Dieser Betrag wird ebenfalls voll versteuert.
- Ich gehe keiner Nebentätigkeit nach und verfüge über keine weiteren Einkünfte.
Ergänzende Informationen zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und zu weiteren Mitteln (wie unter anderem Kostenpauschale, Sachmittelpauschale und Budget für Mitarbeitende) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.