Deutscher Bundestag
SPD

DigitalPakt: Rund 16 Millionen Euro für Schulen in Pforzheim und dem Enzkreis

16.10.2019

Pforzheim und der Enzkreis profitieren enorm vom DigitalPakt Schule des Bundes. Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen 5 Milliarden Euro bereit. Der Anteil Baden-Württembergs daran liegt bei circa 650 Millionen Euro. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat sogar das Grundgesetz geändert um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen.

Ein Vorhaben, das zunächst auf starke Ablehnung der grün-schwarzen Landesregierung traf. „Nachdem Bund und Länder nunmehr alle rechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist der Weg nunmehr frei, dass auch die Schulen im Enzkreis und in Pforzheim mit rund 16 Millionen (15.902.300 €) vom DigitalPakt profitieren können“, so Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

„Ich freu mich sehr, dass zahlreiche Schulen bei uns in die Lage versetzt werden, dringend notwendige Investitionen in die digitale Ausstattung in die Wege zu leiten. Mit dem Geld können WLAN, Server, digitale Endgeräte oder auch interaktive Tafeln angeschafft werden“, so Mast weiter. Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Schulträger, denen dann entsprechende Anteile zur Verfügung stehen.

Die Stadt Pforzheim erhält als Schulträger zum Beispiel allein für ihre eigenen Schulen 8,24 Millionen Euro. Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also z. B. eines Medienentwicklungsplans). Mast appelliert daher an alle Kommunen nun zügig die erforderlichen Konzepte auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass bis 2022 alle Projekte beantragt und bis zum Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden können.

Mast: „Es würde mich jedenfalls sehr ärgern, wenn die Gelder für unsere Schulen verfallen oder umverteilt würden. Dafür muss die Landesregierung ihre ursprünglichen Bedenken hintenanstellen und das Antragsverfahren für die Kommunen so unbürokratisch wie möglich machen. Wir sollten nun alle an einem Strang ziehen, dass die Fördermittel auch zu 100 Prozent dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in unseren Schulen vor Ort.“

Mast hatte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Konsens für die notwendige Grundgesetzänderung hergestellt.