Bildungsleistungen bleiben steuerfrei | Mast: „Intensiv an Lösungen gearbeitet"
Bildungsleistungen bleiben steuerfrei. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag entschieden. Unter anderem hatten sich die Volkshochschulen vor Ort an Katja Mast gewandt und entsprechende Befürchtungen geäußert.
„Die Sorge der Volkshochschulen und anderer Bildungsträger war, dass mit dem sogenannten Jahressteuergesetz auch ihre Umsatzsteuerbefreiung fällt. Diese Sorge ist jedoch unbegründet “, so Mast. Bildung dürfe niemals vom Geldbeutel abhängen
„Wir haben intensiv an Lösungen gearbeitet, damit die Bedenken der Bildungsträger zweifelsfrei ausgeräumt werden“, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Ihre Fraktion habe die Anliegen der Bildungsträger von Anfang an unterstützt. Im Gesetzgebungsverfahren sei es jedoch nicht gelungen in der Kürze der Zeit alle Bedenken zweifelsfrei auszuräumen, da die EU-rechtliche Grundlage komplex sei.
„Doch dies ist uns wichtig. Deshalb wird die geplante Regelung aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen. Damit haben wir für die Diskussion mit den Bildungsträgern vor Ort Zeit, die benötigt wird, damit alle Sorgen auch tatsächlich ausgeräumt werden können“, so Mast. Die Volkshochschulen und Bildungsträger sind fester Bestandteil der Bildungseinrichtungen vor Ort. Diese wolle man stärken, nicht beschneiden, so Mast.
In dem Jahressteuergesetz wird zudem eine weitere Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge, Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge, die Steuerbefreiung für die private Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektrofahrräder, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom bis 2030 sowie die Steuerbefreiung von Jobtickets oder Absenkungen bei der Gewerbesteuer, wenn Elektrofahrzeuge gemietet oder geleast werden, geregelt.