Deutscher Bundestag
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Kinderrechte im Grundgesetz - Einigung steht | Mast: "Das wird unser Land verändern"

13.01.2021

Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Damit wird ein zentrales politisches Anliegen Katja Masts Realität.

"Corona macht erneut deutlich: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen eigene Rechte – auch im Grundgesetz. Danke an alle, die sich in Pforzheim und dem Enzkreis mit mir dafür eingesetzt haben - beispielhaft nenne ich hier den Kinderschutzbund, die Pflegeeltern- und Adoptivelterninitiative, den Stadtjugendring, viele Schülerinnen und Schüler aber auch die kinderfreundliche Kommune Remchingen."

Mast zeigte sich erleichtert. "Das ist ein großer Schritt auf dem Weg, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Wir wollen die Belange von Kindern und Familien stärken", so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Mast sprach von einem "dicken Brett", das gebohrt werden musste. "Wir sind auch noch nicht durch. Für eine Grundgesetzänderung muss man viele ins Boot holen – wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag", so Mast. Sie sei zuversichtlich, dass das gelinge.

Es zeige sich immer wieder, dass Familien und Kinder dieses Land – auch in der Corona-Krise – tragen. "Ich stehe dafür, das klar und deutlich in unsere Verfassung zu schreiben",so Mast, die sich auch im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerks für die Belange der Kleinsten engagiert.

"Mich persönlich beschäftigt das Thema seit Jahren mit hoher Priorität. Als Pflegemutter wurde ich häufig auf das Fehlen einer Formulierung im Grundgesetz hingewiesen. In der alltäglichen Umsetzung machen diese Regelungen einen großen Unterschied", so Mast, die allen Mitstreitenden ihren großen Dank ausspricht.