Deutscher Bundestag
SPD

Verlängerung Kurzarbeitergeld / Mast: "Kurzarbeit bleibt wichtiges Instrument auch vor Ort"

01.02.2022

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine Verlängerung der Regeln für den vereinfachten Zugang zu Kurzarbeit angekündigt. Der vereinfachte Zugang soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Ohne die Verlängerung wäre die Regelung Ende März auslaufen.

SPD-Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast begrüßt die Verlängerung. Die Pandemie sei noch nicht zu Ende, weshalb Beschäftigte sowie Unternehmen und besonders betroffene Branchen auch weiterhin Unterstützung erhalten müssten auch hier vor Ort, so Mast.

Mast hebt besonders die Verlängerung der Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate sowie die weitere Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach vier bzw. nach sieben Monaten hervor.

„Das sorgt für mehr Sicherheit gerade bei denjenigen, die stark vom Einkommensausfall betroffen sind oder schon länger in Kurzarbeit sind“, so Mast.

Für Arbeitnehmer, denen mindestens die Hälfte ihres Einkommens ausfällt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld künftig ab dem vierten Monat auf 70 Prozent oder 77 Prozent für Haushalte mit Kindern. Ab dem siebten Monat sind es 80 Prozent oder 87 Prozent für Haushalte mit Kindern.

„Kurzarbeit ist und bleibt ein wichtiges Instrument nicht nur in der Corona-Pandemie, sondern auch in der Transformation, das viele Millionen Jobs sichert“, so Mast. Werde es mit Qualifizierungsmaßnahmen gekoppelt, sei es ein Treiber für die Arbeit der Zukunft.

Für den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld ist es außerdem bereits ausreichend, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfällen bedroht sind. In der Regel liegt diese Schwelle bei 1/3 der Beschäftigten des betroffenen Unternehmens.