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Neues Neubau-Förderprogramm des Bundesbauministeriums | Katja Mast: „Wohneigentum auch für Familien mit geringem und mittleren Einkommen“

04.06.2023

Bundesbauministerin Klara Geywitz stellte in dieser Woche das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums „Wohneigentum für Familien“ (WEF) vor. Anspruchsberechtigte Familien können durch WEF zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner erhalten. Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, begrüßt das Neubau-Förderprogramm, das zum 01. Juni an den Start geht.

„Die Lebensrealität zeigt: viele Familien träumen vom Hausbau und haben in Zeiten stark steigender Zinsen Herausforderungen diesen Traum zu verwirklichen. Auch bei uns im Enzkreis und Pforzheim schafft das neue Neubau-Förderprogramm nun eine verlässliche finanzielle Stütze, gerade für Familien mit geringem und mittleren Einkommen“, so Katja Mast. Der Bund stelle dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, so die SPD-Politikerin.

Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). Antragsberechtigt wären somit etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland (Berechnung BMF). Voraussetzung ist, dass sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Exemplarisch gerechnet sind für eine Familie mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses  Ersparnisse bis zu 30.000 Euro gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich.

Mehr Infos hier. Tagesaktuelle Zinskonditionen hier.

Haushalte, die über ein höheres jährlich zu versteuerndes Einkommen als 60.000 Euro verfügen, keine minderjährigen Kinder haben, bereits Wohneigentum besitzen oder das Wohngebäude nicht selbst nutzen wollen, sind bei WEF nicht antragsberechtigt. Sie können aber eine Förderung aus dem klimapolitisch ambitionierten und ganzheitlichen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches im März 2023 an den Start gegangen ist.

Im WEF werden nur Neubauten gefördert, deren CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist, damit Deutschlands verbindliche Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht. Für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ist verpflichtend ein Energieeffizienz-Experte/Expertin einzubinden.

Unter www.energie-effizienz-experten.de können Expertinnen und Experten deutschlandweit gefunden werden. Für ein Bauvorhaben mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuzuziehen. Eine Liste findet sich hier.