Deutscher Bundestag
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Nach jahrelangem Ringen: Bundesgesetz zur Bekämpfung von Gehsteigbelästigung vor 218-Beratungsstelle in Pforzheim jetzt im Bundestag

05.04.2024

Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast hat die 1. Lesung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes im Deutschen Bundestag für die kommende Sitzungswoche angekündigt.

"Wir werden laut vorläufiger Tagesordnung das Gesetz nächste Woche zum ersten Mal im Deutschen Bundestages beraten", kündigt die SPD-Politikerin an.

Mast hat das Thema, ausgehend von den Erfahrungen rund um die Aktionen von „40 Days for Life“ in unmittelbarer Nähe zur Pforzheimer Schwangerschaftsberatung von ProFamilia, in Berlin immer wieder auf die Agenda geholt und neben Pforzheim auch weitere betroffene Beratungsstellen etwa in Frankfurt am Main besucht.

„Das parlamentarische Verfahren startet jetzt. Das ist ein immens wichtiger Schritt sowohl für viele Frauen als auch für die Beratungsstellen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Region und darüber hinaus. Es ist das Ergebnis jahrelangen Ringens und Einsatzes auch aus der Region heraus. Es geht hier um ein ganz fundamentales Recht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und darum, unsägliche Einschüchterungen und Stigmatisierungen zu unterbinden. Ich habe immer gesagt, dass es eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung braucht, um das zu unterbinden. Dass dies nun zügig Gesetz wird, daran arbeite ich seit Jahren“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete.

Im Januar hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Ziel verfolgt, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abbruchgegner zu schützen. Neben einem Belästigungsverbot sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Bußgeldtatbestandes vor. Dabei sollen Schwangere und auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen geschützt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehindert Zugang zu Einrichtungen erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.