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Gesetz zur Bekämpfung von Gehsteigbelästigung vor Schwangerschaftskonfliktberatungen wie in Pforzheim | Mast: „Wir sind auf der Zielgeraden“

01.07.2024

Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast hat die zeitnahe Verabschiedung der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das die aus Pforzheim bekannten Gehsteigbelästigungen unterbindet, angekündigt.

„Wir sind nun auf der Zielgeraden“, kündigt Mast an. Nachdem das Gesetz bereits im April in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, soll es nun in 2./3. Lesung verabschiedet werden. „Mit dem Gesetz geht es um den Schutz fundamentaler Rechte. Wir setzen ein Stopp-Signal und gehen damit einen sehr großen Schritt sowohl für viele Frauen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen. Es geht hier um ein ganz fundamentales Recht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und darum, unsägliche Einschüchterungen und Stigmatisierungen endlich zu unterbinden“, so die SPD-Politikerin.

„Ich habe immer für eine Verabschiedung des Gesetzes geworben – das steht nun im Sommer an. Wir gehen in der kommenden Woche in die letzte reguläre Sitzungswoche vor der sitzungsfreien Zeit und ich bin zuversichtlich, dass wir am Ende der Woche über der Ziellinie sind. Die finale Tagesordnung des Bundestages steht am Dienstag – ich werde alles dafür tun, dass das gelingt“, so Mast weiter.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete hat das Thema, ausgehend von den Erfahrungen rund um die Aktionen fundamentaler Abbruchgegner aus den Reihen von „40 Days for Life“ in unmittelbarer Nähe zur Pforzheimer Schwangerschaftsberatung von ProFamilia in Berlin immer wieder auf die Agenda geholt und neben Pforzheim auch weitere betroffene Beratungsstellen etwa in Frankfurt am Main besucht. Für Mast ist das Gesetz auch Ausdruck jahrelangen Ringens und Einsatzes aus der Region für die Region.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch fundamentale Abbruchgegner zu schützen. Neben einem Belästigungsverbot sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Bußgeldtatbestandes vor. Dabei sollen Schwangere und auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen geschützt werden. Frauen sollen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehindert Zugang zu Einrichtungen erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.