Statement Katja Mast zum BVerfG-Urteil zu Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute klar gemacht: Der Bundestag kann selbst entscheiden wie Ausschussvorsitzende bestimmt werden. Damit ist die AfD erneut mit einer Klage gescheitert und damit wurde ein weiteres Mal eine wichtige Entscheidung des Bundestages bestätigt. Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass die AfD-Amtsinhaber zulässigerweise abgewählt wurden. Sie haben die Arbeit des Ausschusses erheblich negativ beeinträchtigt. Im Falle des abgewählten Vorsitzenden des Rechtsausschusses war die Zusammenarbeit mit wichtigen Verbänden durch seine unqualifizierten und hetzerischen Reden massiv belastet. Im Deutschen Bundestag darf kein Platz für rechtsradikale Hetze sein. Das gilt erst recht bei wichtigen Funktionen wie Ausschussvorsitze. Wir werden nun auch eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorschlagen.
Ich bleibe außerdem dabei: Weder in unserem Parlament noch in unserer Gesellschaft werden wir dabei zusehen, wie die AfD versucht, unsere Institutionen und unsere Demokratie zu untergraben.“